Vertragsverhandlung

Der Typ geht also zum BMW-Händler. Er sieht sich eine Karre an. Die gefällt ihm. Er schleicht um den Wagen und fragt nach der Ausstattung. Er ist begeistert. Der Händler ist begeistert. Er will eine Probefahrt. Der Händler bringt die Schlüssel. Er steigt in den Wagen, läßt ihn an. Der Händler quetscht seine Lippen in stolzer Geste: toller Sound, oder? Der Typ nickt, legt den Gang ein und schießt gegen den nächsten Blumenkübel. Zack, wumm, Motor aus. Zwanzig Riesen im Eimer. Der Wagen ist nicht so beschädigt, dass man ihn als Totalschaden deklarieren muss, aber er ist arg lädiert. Die Reparaturen werden ein Vermögen kosten, danach ist er nicht mehr als Neuwagen zu verkaufen. Gute zwanzig Mille im Orkus. Der Händler fragt den Typ nach seiner Versicherung. Der Typ sagt, dass er keine hat. Der Händler will ein Schuldgeständnis. Der Typ sagt nein. Der Händler droht mit der Polizei, greift zum Telefon. Der Typ bleibt gelassen. Zwei Möglichkeiten, sagt er. Möglichkeit eins: Sie geben mir den Wagen, ich unterzeichne einen Kaufvertrag zum Neuwagenpreis, Sie räumen mir ein Zahlungsziel von sechs Monaten ein, ich bezahle sechs Monate nichts, dann alles, alles gut. Möglichkeit zwei: Sie stellen sich quer, haben einen Prozess am Hals, fliegen hier raus oder bezahlen den Schaden aus eigener Tasche, und wenn Sie ihren Prozess gewinnen, ist bei mir nichts zu holen. Wofür entscheiden Sie sich?